Stellungnahme: Die Hälfte der Macht den Frauen-2017
Unter der Überschrift „Die Hälfte der Macht den Frauen“ beschreibt die neue Rot-Rot-Grüne Landesregierung ihre frauen- und gleichstellungspolitischen Ziele für die kommende Legislaturperiode. Dazu nehmen wir im Folgenden Stellung:
Positiv bewerten wir die Überschrift „Die Hälfte der Macht den Frauen“ – das wollen auch wir für Berlin! Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Landesregierung quotiert zusammengesetzt ist und ihr sechs Senatorinnen angehören. Ferner sind acht Staatssekretärinnen ernannt worden – auch das ist ein gutes Ergebnis. Erwähnen wollen wir auch, dass sechs Seiten der Koalitionsvereinbarungen sich explizit mit frauen- und gleichstellungs- relevanten Inhalten befassen. Darauf können künftige Regierungen aufbauen.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Koalition ein Verbandsklagerecht im Landesgleichstellungsgesetz verankern will und fragen nach, in welchen Punkten und wie die Ausführungsvorschriften zum LGG weiterentwickelt werden sollen.
Wir wollen die Hälfte der Macht – und die Hälfte des Geldes! Deshalb bedauern wir, dass im Koalitionsvertrag keine konkreten Aussagen zum Gender Budgeting getroffen werden. Es fehlen Zielvorgaben und Aussagen darüber, wie Gender Budgeting und Gender Mainstreaming strukturell und inhaltlich zusammengeführt werden sollen.
Auch fehlen konkrete Aussagen darüber, wie die Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern in Berlin erreicht werden soll. Das Land sollte mit gutem Beispiel vorangehen und das bestehende Gender Pay Gap in der Berliner Verwaltung, den landeseigenen Betrieben und Betrieben mit Landesbeteiligung erfassen. Denn die Bezahlung von Frauen und Männern in Berlin ist noch immer nicht gerecht! Ein mögliches Verfahren dazu ist der Eg-Check, der in unseren Wahlprüfsteinen von der Partei Die Linke erwähnt wird, in den Koalitionsvereinbarungen aber nicht mehr vorkommt.
Unklar bleibt in den Koalitionsvereinbarungen auch die Umsetzung, Strukturierung und klare Zielsetzung des gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms (GPR). Momentan sind alle Senatsverwaltungen für die Umsetzung zuständig. Wir fordern eine Bündelung der Kompetenzen bei einer Stabstelle für Gleichstellung mit einer Landesgleichstellungsbeauf-tragten mit entsprechender Querschnittskompetenz.
Ein besonderes Anliegen ist für uns der Arbeitsmarktzugang von geflüchteten Frauen. Wir begrüßen, dass in den Koalitionsvereinbarungen spezifische Qualifizierungsangebote etc. für geflüchtete Frauen angedacht sind. Allerdings fehlt uns der Hinweis darauf, dass die Betreuung der Kinder gewährleistet ist, sowie dass spezifische Angebote geplant sind, die den geflüchteten Frauen helfen, ein Vertrauensverhältnis zu den jeweiligen Betreuungseinrichtungen aufzubauen.
Ein weiteres, seit Jahren drängendes Thema ist die Kita-Betreuung während der Randzeiten. Viele Kitas schließen um 17 Uhr. Damit sind regelmäßige Arbeitszeiten vieler Eltern nicht abgedeckt. Hier muss sich dringend etwas tun!
Schließlich fordern wir ein grundsätzliches Bekenntnis zum und die Sicherung des UCWs als Unternehmerinnengründungszentrum in Charlottenburg-Wilmersdorf.