Beitrag zur Veranstaltung: Schwangerschaftsabbruch & das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung (2019)
§§ 218 und 219a diskriminieren Frauen und schränken ihre Rechte ein!
Am 18. November 2019
Zu einer Veranstaltung über Schwangerschaftsabbruch und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung haben wir am 18. November 2019 eingeladen. Anlass waren und sind die in jüngster Zeit aufgeflammte Diskussion über den Schwangerschaftsabbruch und die Information darüber, zum Beispiel auf der Internetseite einer Frauenarztpraxis, die zu einer Verurteilung der Ärztin nach §219a führte. Längst sicher geglaubte Rechte von Frauen auf körperliche Selbstbestimmung werden wieder in Frage gestellt. Und das beginnt schon mit der fehlenden Ausbildung von Medizinerinnen und Medizinern für einen sicheren Schwangerschaftsabbruch.
Wider Erwarten war das Echo auf diese Veranstaltung nicht groß. Sind wir es leid, dieses grundlegende Thema der Gleichstellung immer wieder anzusprechen und für die Abschaffung der diskriminierende Paragrafen zu kämpfen?
Als Referentin hatten wir die hochkompetente Medizin-Studentin Lisa Wernicke der 2015 an der Charité Berlin gegründeten Sektion der US-amerikanischen Bewegung Medical Students for Choice eingeladen. Sie hat uns sehr ausführlich über die Bildungs- und Aufklärungsarbeit der Medical Students for Choice an der Charité berichtet und uns vermittelt, welche Inhalte ihre Veranstaltungen haben. Staunend mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass die Auseinandersetzung mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch in den humanmedizinischen Studiengängen nur wenig bis gar nicht stattfinden. Auch in der gynäkologischen Facharztweiterbildung ist es nicht zwangsläufig enthalten. Die Folge ist, dass zunehmend Kliniken und Ärzte in Deutschland sich nicht in der Lage sehen, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Neben medizinischen sind es ebenso juristische und/oder moralische („Gewissens-„) Gründe, die angegeben werden, wenn Gynäkolog*innen oder auch ganze Kliniken die Durchführung eines Abbruchs ablehnen.
Lisa Wernicke berichtete uns über das am 29.03.2019 verabschiedete Gesetz und seine Umsetzungsschwierigkeiten zur „Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“. Danach dürfen Ärzt*innen darauf hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen und auf Informationen der Bundes-/Landesbehörde, Beratungsstellen oder Ärztekammer hinweisen. Es wird einen bundesweiten zentralen Notruf geben und Verhütung wird bis zum 22. Lebensjahr von den Krankenkassen übernommen. Über die (Un)-Zuverlässigkeiten von Verhütungsmittel (einer der Gründe für Abbrüche) berichtete sie ebenfalls. Und ausführlich informierte sie über die verschiedenen Methoden.
Unser Fazit an dem Abend: Mit der Diskussion um §§218, 219a erleben wir erneut einen Backlash. Es kann nicht sein, dass ein aus vielen Gründen für Frauen notwendiger und schwerwiegender Eingriff ein Straftatbestand bleibt. Abtreibung und reproduktive Autonomie für Frauen sind ein Menschenrecht! Es bedarf medizinischer, juristischer Aufklärung. Und das „Gewissen“ einiger Ärzte darf nicht über die Entscheidung einer Frau gestellt werden.
Hier können Sie den Vortrag mit vielen wichtigen Fakten und Statistiken nachlesen.
Ein Bericht von Dr. Christine Rabe