An die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsfraktionen

Raed Saleh, Carola Bluhm, Udo Wolf, Silke Gebel, Antje Kapek

Abgeordnetenhaus von Berlin
Niederkirchnerstr. 5
10117 Berlin

 

Zur Kenntnis mit der Bitte um Unterstützung
an die frauen-/gleichstellungspolitischen Sprecherinnen
Derya Çağlar, Ines Schmidt, Anja Kofbinger,
Katrin Vogel, Dr. Maren Jasper-Winter

 

Berlin, Oktober 2019

Sehr geehrter Herr Saleh,
sehr geehrte Frau Bluhm,
sehr geehrter Herr Wolf,
sehr geehrte Frau Gebel,
sehr geehrte Frau Kapek,

 

die Berliner Frauenorganisationen und -vertretungen begrüßen es sehr, dass beabsichtigt wird, noch in diesem Jahr im Berliner Abgeordnetenhaus ein Paritätsgesetz zu verabschieden.

Damit würde endlich durch gesetzliche Vorgaben geregelt, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen an politischen Entscheidungen beteiligt werden. Wir halten das vor allem aufgrund von derzeit wieder sinkenden Anteilen von Frauen in den Landesparlamenten für dringend erforderlich, damit Frauen ihre spezifischen Lebenserfahrungen und Perspektiven selbst in die Gremien einbringen können.

Wir fordern daher alle demokratischen Parteien auf, im Rahmen einer Wahlrechtsreform sicherzustellen, dass Männer und Frauen je zur Hälfte in den Parlamenten vertreten sind – sowohl bei Listen, als auch bei Direktmandaten. Wir halten es für zwingend erforderlich, Anreize bzw. Sanktionen zur Durchsetzung der Chancengleichheit aufzunehmen. Darüber hinaus würden wir es begrüßen, wenn festgelegt wird, dass die Wahllisten in einem so genannten Reißverschlussverfahren mit Frauen und Männern besetzt werden und die Besetzung von Frauen auf den ungeraden Positionen festgeschrieben würde. Wahllisten sollten bei nicht mehr vorhandener Quotierung beendet werden. Auch die Aufstellung der Direktkandidaten*innen sollte so erfolgen, dass eine Chancengleichheit von Mann und Frau gewährleistet wird.

Wir sind überzeugt, dass die Berliner Landesverfassung einen breiten Spielraum für ein gutes Paritätsgesetz bietet, da dort mit Artikel 10 (3) ein ganz eindeutiger Verfassungsauftrag formuliert und durch eine Volksabstimmung am 22. Oktober 1995 bestätigt wurde: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land ist verpflichtet, die Gleichstellung und die gleichberechtigte Teilhabe

von Frauen und Männern auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens herzustellen und zu

sichern. Zum Ausgleich bestehender Ungleichheiten sind Maßnahmen zur Förderung zulässig.“

Es ist an der Zeit, diesen Artikel durch aktive Maßnahmen endlich umzusetzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Landesfrauenrat Berlin               

Dr. Christine Kurmeyer
Dr. Christine Rabe

Überparteiliche Fraueninitiative Berlin – Stadt der Frauen       

Carola von Braun
Elke Herer

Landeskonferenz der Frauenbeauftragten der Berliner Hochschulen und Universitätsklinika

Dr. Sünne Andresen
Dr. Ursula Fuhrich-Grubert

Landesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten Berlin

Maja Loeffler
Majel Kundel

Den Brief zum Herunterladen finden Sie hier:

10/10/2019 Parität jetzt- Brief der Berliner Frauenverbände