Geschlechtergerechtigkeit kommt nicht von alleine – schon gar nicht in der Privatwirtschaft. Die Bestrebungen, durch ein Gleichstellungsgesetz gerechte und progressive Unternehmenskulturen zu etablieren, sind bislang an Widerständen aus Politik und Wirtschaft gescheitert. Umso wichtiger ist es, hier eine breite gesellschaftliche und rechtspolitische Diskussion anzustoßen.
Die vorgestellte aktualisierte Konzeption habe im Vergleich zu dem 2001 formulierten Gesetzesvorschlag das Element der wirkungslos gebliebenen Freiwilligkeit gestrichen und integriere neuere positive Entwicklungen, wie etwa die Möglichkeiten der Digitalisierung. Die gängigen Instrumente des Rechts versagten, etwa wenn sie verlangten, dass die Gleichstellung durch jene erfolgen soll, die diskriminiert werden. Auf diese Weise trügen, so Heide Pfarr, Individuen hohe Risiken, etwa beim Einklagen ihres faktisch bereits existierenden Rechts. Es sei kein Wunder, dass es in asymmetrischen Machtstrukturen mit einer strukturellen Ungleichheit der Vertragsparteien nur wenige Klagen vor der Arbeitsgerichtsgerichtsbarkeit gebe. Hier müsse ein Präventionsansatz her, der schon vor einer Diskriminierung greife.
Zum ausführlichen Bericht geht es hier.