„Erst §219a StGB dann §218 StGB“

Posted by on Feb 11, 2022 in

Am 08. März 2022 ist wieder Frauen*kampftag und wir möchten Euch zu einer bundesweiten digitalen Fotoaktion für sexuelle Selbstbestimmung und reproduktive Rechte auffordern.

Ziel der Aktion ist es, am Ende viele Fotos zu haben, die am 8. März 2022 in einem Video auf
unseren und euren Social-Media-Kanälen geteilt werden können. Wir wollen damit ein
bundesweites Zeichen setzen, welches die Regierung und die Mitglieder des deutschen
Bundestages darauf aufmerksam macht, dass wir einen legalen, selbstbestimmten
Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches als Gesundheitsleistung fordern
und wir dafür weiter kämpfen! GESICHT zeigen und HANDELN für reproduktive Rechte!

 

Um bei der Foto-Aktion teilzunehmen, müsst Ihr nur folgendes machen:
– schreibt Euch, wie auf dem Beispielsfoto (siehe PDF Aufruf) unsere Kernforderung auf die Hände („§ 218“ und / oder „§ 219a“)
– nehmt ein Portrait / Selfie von Euch in horizontalem Format auf
– sendet das Foto an: presse@sexuelle-selbstbestimmung.de
– Einsendeschluss ist der 1. März 2022
Teilt das Foto am 08.03.2022 mit den Hashtags #wegmit219a #wegmit218
Bitte beachtet: Mit der Zusendung des Fotos stimmt Ihr der Veröffentlichung durch das
Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung auch in Bezug auf die diesem zuzuordnenden
Regionalgruppen zu. Die Fotos sollen auch darüber hinaus auch für weitere Aktionen oder
auch Flyer, Plakate und Bannerausdrucksstark benutzt werden. Der Widerruf dieser
Zustimmung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Bitte beachtet dabei, dass auch wir nur
ehrenamtlich tätig sind und eine gewisse Zeit brauchen, bis wir darauf reagieren können.

Hier geht es zum Aufruf.